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Sonnenkamp Fredenbeck

Wohnqualität im Grünen

Eingebettet zwischen dem gewachsenen Ortskern und der unberührten Landschaft erschließen wir bauträgerfreie Grundstücke - mit bester Infrastruktur. Bequem vor der Haustür und fußläufig erreichbar finden Sie alles für den täglichen Bedarf: Lebensmittel, Bäckerei, Apotheke, Friseur, Post, Bank...

Fredenbeck bietet eine entspannte Welt im Grünen, ein TOP-Schulangebot, KITAS, ein breites Sportangebot und so vieles mehr...

Genießen Sie die Lebensqualität eines außerordentlichen Wohnkonzeptes mit einem Quartiersplatz für ein lebendiges Miteinander.

Ab 2023 Anschluss der A 26 an die A7: Wertsteigerungs-Potential für Ihre Immobilie.


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Infrastruktur

  • Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar
  • KITA im Wohngebiet geplant
  • komplettes Schulangebot
  • ärztliche Versorgung im Ort, Ärztehaus geplant
  • Autobahnanschluss A26 ab 2023 bis HH
  • ÖPNV Anbindung
  • hoher Freizeitwert, Rad- und Wanderwege
  • Badesee
  • herrlicher Golfplatz
  • Pferdehöfe
  • großes Sportangebot

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Gemeinde Fredenbeck

Der Bebauungsplan

Die Gemeinde Fredenbeck ist Trägerin des Bauleitverfahrens und stellt den Bebauungsplan Nr. 47 „Sonnenkamp Ost“ auf.

Zielsetzung ist die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken, das abgängige Baudenkmal, das vom Denkmalamt selbst lediglich als „bedingt erhaltenswert“ eingestuft ist, soll zurückgebaut werden. Ein Gutachter hat die wirtschaftliche Zumutbarkeit zur Erhaltung des Denkmals bestätigt, der Vorgang liegt derzeit beim Denkmalamt.

Jedes Bauleitplanverfahren ist ein demokratischer Prozess, die Öffentlichkeit (Bürger und Betroffene) sowie Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen abgeben, Plananpassungen können notwendig werden. Erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes kann ein Verkauf von Grundstücken erfolgen.

Derzeitiger Verfahrensstand: Bebauungsplan Nr. 46 „Sonnenkamp West“ ist von der Gemeinde Fredenbeck beschlossen und rechtskräftig aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 47 „Sonnenkamp Ost“ befindet sich wegen des Denkmals noch in der Aufstellungsphase.



  • Bebauungsplan
  • Rathaus

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Bauträgerfreie Grundstücke für:

Einfamilienhäuser

  • ab 700 m2
  • voll erschlossen
  • I-geschossig (mit ausgebautem Dachgeschoss) bebaubar
  • individuelle Grundstücksgrößen möglich

Doppelhäuser

  • ab 350 / 700 m2
  • voll erschlossen
  • I-geschossig (mit ausgebautem Dachgeschoss) bebaubar

Seniorenhäuser

  • kleine pflegeleichte Grundstücke für barrierefreie Bungalows
  • für Menschen, die sich auf der „Etage“ nicht wohl fühlen.
  • Einfamilienhaus
  • Einfamilienhaus

Einfamilienhäuser

  • ab 700 m2
  • voll erschlossen
  • I-geschossig (mit ausgebautem Dachgeschoss) bebaubar
  • individuelle Grundstücksgrößen möglich

  • Einfamilienhaus

Doppelhäuser

  • ab 350 / 700 m2 pro Doppelhaushälfte
  • voll erschlossen
  • I-geschossig (mit ausgebautem Dachgeschoss) bebaubar

  • Einfamilienhaus
  • Einfamilienhaus
  • Einfamilienhaus

Mehrfamilienhäuser

  • für 6-8 Wohneinheiten
  • voll erschlossen
  • teils auch mit Baugenehmigung


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